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Förderung für Photovoltaik und Batteriespeicher in Kroatien: So sind Sie beim nächsten Aufruf vorbereitet

Der kroatische Umwelt- und Energieeffizienzfonds stellte 2026 insgesamt 38 Millionen Euro für erneuerbare Energien und Speichersysteme in privaten Wohnhäusern bereit. Das Interesse war enorm: Innerhalb kurzer Zeit gingen 9.320 Anträge ein. Rund 8.300 davon betrafen Photovoltaikanlagen, für 1.460 Projekte wurde zusätzlich die Förderung eines Batteriespeichers beantragt. Der öffentliche Aufruf EnU-6/26 wurde deshalb bereits kurz nach dem Beginn der Antragstellung vorläufig geschlossen. Wer dieses Mal nicht zum Zuge kam, sollte trotzdem nicht vorschnell aufgeben. Der Fonds hat weitere Fördermöglichkeiten angekündigt. Der Zeitpunkt und die endgültigen Bedingungen eines neuen Aufrufs stehen jedoch noch nicht fest.

 

Was wurde 2026 gefördert?

Der Förderaufruf richtete sich an Privatpersonen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Familienhauses in Kroatien sind und dort ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Gefördert wurden Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom für den eigenen Verbrauch. Die reguläre Förderung betrug bis zu 50 Prozent der anerkannten Investitionskosten. Für Haushalte, die nach den Förderbedingungen als von Energiearmut bedroht gelten, waren bis zu 70 Prozent möglich.

Für eine Photovoltaikanlage galten folgende Höchstbeträge:

  • bis zu 600 Euro je Kilowatt installierter Leistung
  • maximal 6.000 Euro pro Anlage
  • für besonders förderberechtigte Haushalte bis zu 840 Euro je Kilowatt
  • in diesem Fall maximal 8.400 Euro

 

Erstmals wurden im Rahmen dieses Programms auch private Batteriespeicher gefördert. Damit lässt sich tagsüber erzeugter Solarstrom speichern und beispielsweise am Abend für Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder die Klimaanlage nutzen.

Für Batteriespeicher waren vorgesehen:

  • bis zu 350 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität
  • höchstens 5.600 Euro
  • für besonders förderberechtigte Haushalte bis zu 490 Euro je Kilowattstunde
  • maximal 7.840 Euro

 

Ein Batteriespeicher konnte in diesem Förderprogramm nicht allein beantragt werden. Er musste gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage Teil des Antrags sein. Zusätzlich umfasste das Programm Wärmepumpen zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung. Eine Kombination aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe konnte in einem gemeinsamen Antrag berücksichtigt werden.

 

Wer konnte einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt waren ausschließlich natürliche Personen. Sie mussten Eigentümer oder Miteigentümer des betreffenden Familienhauses sein und mindestens 30 Tage vor der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz an der Adresse beziehungsweise am Ort des Hauses gemeldet haben. Das ist besonders für Eigentümer von Ferienhäusern wichtig: Der Besitz einer Immobilie in Kroatien allein reichte nicht aus. Wurde das Haus ausschließlich als Ferienimmobilie genutzt und bestand dort kein entsprechend gemeldeter Hauptwohnsitz, waren die Voraussetzungen dieses Förderaufrufs in der Regel nicht erfüllt. Bei mehreren Eigentümern konnten zusätzliche Zustimmungen oder Vollmachten erforderlich sein. Maßgeblich waren immer die vollständigen Bedingungen und Formulare des jeweiligen Förderaufrufs.

 

Welche Kosten konnten berücksichtigt werden?

Nicht jede Ausgabe rund um eine Solaranlage war automatisch förderfähig. Beim Aufruf EnU-6/26 wurden insbesondere Installationskosten berücksichtigt, die ab der Veröffentlichung des Förderaufrufs entstanden waren. Auch bestimmte Anzahlungen, die seit dem 1. Januar 2026 geleistet worden waren, konnten anerkannt werden. Gleiches galt für Kosten, die seit diesem Datum für die technische Ausstattung der Messstelle durch HEP ODS entstanden waren. Vollständig bezahlte Anlagen, deren Bezahlung bereits vor Veröffentlichung des Förderaufrufs abgeschlossen war, waren dagegen nicht förderfähig. Genau solche zeitlichen Vorgaben können bei einem künftigen Programm anders aussehen. Vor einer Bestellung oder vollständigen Bezahlung sollten deshalb stets die neuen Bedingungen abgewartet und geprüft werden.

 

Warum war eine gute Vorbereitung so wichtig?

Die Antragstellung erfolgte ausschließlich online über das System eFZOEU auf dem Portal fondovi.gov.hr. Für die Anmeldung war ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel des kroatischen NIAS-Systems mit einer ausreichend hohen Sicherheitsstufe erforderlich. Wer erst am Tag der Öffnung Zugangsdaten, Eigentumsnachweise oder technische Unterlagen zusammensuchen musste, verlor wertvolle Zeit. Beim Förderaufruf 2026 wurde außerdem kurz vor Beginn der Antragstellung noch eine aktualisierte Fassung der Erklärung des Planers veröffentlicht. Das zeigt, dass selbst vorbereitete Unterlagen vor dem Absenden noch einmal mit der zuletzt veröffentlichten Version abgeglichen werden müssen.

 

Diese Vorbereitungen sind bereits jetzt sinnvoll

Auch wenn der nächste Aufruf noch nicht veröffentlicht wurde, können Interessenten einige Punkte frühzeitig klären:

  • Funktioniert der persönliche Zugang zum Portal fondovi.gov.hr mit den vorhandenen NIAS-Zugangsdaten?
  • Stimmen die Daten des Antragstellers mit den Eigentums- und Meldedaten überein?
  • Ist das Gebäude rechtmäßig errichtet und sind die Eigentumsverhältnisse eindeutig?
  • Liegen bei mehreren Eigentümern die notwendigen Zustimmungen oder Vollmachten vor?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Stromverbrauch des Haushalts?
  • Welche Leistung sollte die Photovoltaikanlage haben?
  • Ist ein Batteriespeicher technisch und wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche Voraussetzungen bestehen für den Netzanschluss und den erforderlichen Zähler?
  • Sind Angebote, Projektunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig und eindeutig zugeordnet?

 

Dokumente sollten gut lesbar eingescannt und sinnvoll benannt werden. Eine Datei mit der Bezeichnung „Dokument1.pdf“ lässt sich unter Zeitdruck schlechter zuordnen als beispielsweise „Eigentumsnachweis.pdf“ oder „Angebot_Photovoltaikanlage.pdf“.

 

Ein weiterer Förderaufruf wurde angekündigt

Der kroatische Umwelt- und Energieeffizienzfonds kündigte einen gesonderten Aufruf für Bürger an, die ihre Photovoltaikanlage nach dem Ende des vorherigen Förderprogramms und vor der Veröffentlichung des Förderaufrufs 2026 installiert und in Betrieb genommen hatten. Für diese Anlagen wurde eine rückwirkende Förderung von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten in Aussicht gestellt. Stand 29. Oktober 2026 ist dieser gesonderte Aufruf in der offiziellen Übersicht des Fonds noch nicht als eigener offener Förderaufruf veröffentlicht.

Interessenten sollten deshalb regelmäßig die Veröffentlichungen des Fonds prüfen. Eine Ankündigung begründet noch keinen Anspruch auf eine Förderung. Verbindlich sind erst der veröffentlichte Fördertext, seine technischen Bedingungen und sämtliche Anlagen.

 

Erst planen, dann passend investieren

Eine Photovoltaikanlage sollte nicht allein nach der höchstmöglichen Fördersumme ausgewählt werden. Entscheidend sind der tatsächliche Stromverbrauch, die nutzbare Dachfläche, die Ausrichtung des Gebäudes und der Verbrauch im Tagesverlauf. Ein Haushalt, der tagsüber viel Strom für Klimatisierung, Warmwasser oder eine Poolanlage benötigt, hat andere Anforderungen als ein Haus, das überwiegend am Abend bewohnt wird. Auch ein Batteriespeicher sollte passend zur Anlage und zum Verbrauch dimensioniert sein. Ein unnötig großer Speicher verteuert das Projekt, ohne automatisch einen entsprechenden zusätzlichen Nutzen zu bringen.

Classic solarna energija unterstützt Sie bei der Planung einer passenden Photovoltaikanlage und prüft gemeinsam mit Ihnen die technischen Voraussetzungen Ihres Hauses. Gerne besprechen wir auch, ob ein Batteriespeicher oder die Kombination mit einer Wärmepumpe für Ihren Bedarf sinnvoll ist. So können die technischen Grundlagen rechtzeitig vorbereitet werden. Sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht wird, müssen dessen konkrete Anforderungen dennoch erneut geprüft werden.

Sie planen eine Photovoltaikanlage in Kroatien? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich und erstellen eine Lösung, die zu Ihrem Gebäude und Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch passt.

 

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom 29. Oktober 2026 wieder. Förderbedingungen, Fristen und verfügbare Mittel können sich ändern. Eine Förderung kann nicht garantiert werden. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils veröffentlichten Unterlagen des kroatischen Umwelt- und Energieeffizienzfonds.

 

Offizielle Informationen

  • Förderaufruf EnU-6/26 des kroatischen Umwelt- und Energieeffizienzfonds
  • Mitteilung des Fonds zu den 9.320 eingegangenen Anträgen
  • Übersicht der nationalen Förderaufrufe des Fonds